Pflegegrade: Kriterien und Schritte zum Antrag

Der Bedarf nach häuslicher Pflege tritt meist unerwartet und plötzlich ein. Da leider oft keine Zeit bleibt, sich mit diesem Thema dann detailliert auseinanderzusetzen, möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag einen schnellen Überblick zu den Pflegegraden, als einen wesentlichen Baustein der Finanzierung Ihrer Pflege, geben.

Pflegegrade vs. Pflegestufen

Vielleicht haben Sie schon einmal von Pflegegraden etwas gehört, vielleicht kennen Sie nur den Begriff der Pflegestufen oder, Sie oder Ihre Angehöriger oder Ihr Angehöriger haben sogar schon eines der beiden vorliegen.

An dieser Stelle vorweg, Pflegestufen gibt es nicht mehr! Zum 1. Januar 2017 wurden alle Menschen mit einer festgestellten Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet. Dies geschah automatisch. Sie müssten damals ein Schreiben Ihrer Kasse erhalten haben. Falls nicht, rufen Sie Ihre Kasse einfach kurz an und bitten ggf. darum.

Vorteil: Wer bis zum 1. Januar 2017 eine Pflegestufe vorweisen konnte, besitzt darauf einen lebenslangen Bestandsschutz. Eine Rückstufung oder jetzt „Rückgradung“ ist also nicht möglich.

Wir möchten Ihnen nun vereinfacht erläutern, wonach sich der Pflegegrad bestimmt, was die Pflegegrade voneinander unterscheidet und wie Sie einen Pflegegrad beantragen.

Nach welchen Kriterien wird der Pflegegrad bestimmt?

Grundvoraussetzung ist eine zu erwartende Pflegebedürftigkeit von mindestens 6 Monaten. Ein gebrochener Arm rechtfertigt i.d.R. also keinen Pflegegrad, da dieser meist eher bereits nach 6 Wochen verheilt sein wird.

Weiterhin ist ein personeller Hilfebedarf erforderlich. Sie benötigen also einen anderen Menschen, um die Einschränkung bewältigen zu können.

Zuletzt sollten Sie sich noch Fragen, ob Sie ausschließlich Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen benötigen oder ob sich der Hilfebedarf auch auf Ihre Person bzw. Ihren Körper erstreckt. Einkaufs- oder Putzhilfen rechtfertigen keinen Pflegegrad.

Sollte Ihr Hilfebedarf also absehbar für mindestens 6 Monate bestehen, Sie dabei gleichzeitig einen anderen Menschen zur Unterstützung und dabei nicht bloß Hilfe bei Einkäufen oder beim Putzen benötigen, macht die Beantragung eines Pflegegrads Sinn.

Bei der Einteilung in einen Pflegegrad werden Sie insbesondere in 6 Lebensbereichen bewertet. Diese sind: Mobilität, psychischer- und kognitiver Bereich, Selbstversorgung (also Körperpflege und Essen), krankheitsbedingte Anforderungen (z.B. Hilfe bei der Medikamenteneinnahme) und Gestaltung Alltagsleben/Kontakte. Für jede Einschränkung in einem dieser Bereiche werden Punkte vergeben. Je mehr Punkte Sie erreichen, desto höher wird der Pflegegrad ausfallen.

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist die „Light-Version“ der eigentlichen Pflegegrade 2 bis 5. Ihnen wird ein Teil der Hilfeleistungen aus der Pflegeversicherung gewährt, aber nicht alle. Insbesondere haben Sie keinen Sachleistungs- und damit verbunden keinen Pflegegeldanspruch.

Welche Merkmale hat Pflegegrad 1?

Sie müssen mindestens 12,5 von möglichen 100 Punkten erreichen. Den Pflegegrad 1 erreichen häufig Menschen, die psychische oder kognitive Probleme haben, sich sonst aber noch gut um sich selbst kümmern können.

Welche Unterstützung benötigt man im Pflegegrad 1?

Meist geht es um die Bewältigung des Alltags, sei es aufgrund einer beginnenden Demenz oder aufgrund von Antriebsschwierigkeiten oder Ängsten.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 1?

Neben diversen Einmal- und Beratungsleistungen, ein monatlicher Betrag in Höhe von 125 EUR, den Sie bspw. auch bei Meyer & Kratzsch für Ihre Pflege einsetzen können.

Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 stehen für Sie alle Hilfeleistungen der Pflegeversicherung bereit.

Welche Merkmale hat Pflegegrad 2?

Sie müssen mindestens 27 von möglichen 100 Punkten erreichen. Menschen, die in ihrer Mobilität leicht eingeschränkt sind und gleichzeitig Hilfe bei der Körperpflege benötigen, haben oft den Pflegegrad 2. Erste kognitive oder psychische Probleme liegen ebenfalls vor.

Welche Unterstützung benötigt man im Pflegegrad 2?

Wie bereits erwähnt, braucht man Hilfe bei der Körperpflege, vielleicht auch beim Essen machen. Die Mobilitätsfähigkeiten lassen nach oder die regelmäßige Medikamenteneinnahme wird vergessen. Insgesamt liegt der Schwerpunkt im Bereich der Selbstversorgung.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 2?

724 EUR Sachleistungsanspruch, den Sie bei Meyer & Kratzsch für Ihre Pflege einsetzen können. Stattdessen aber auch wahlweise 316 EUR Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem. Darüber hinaus weitere Sach-, Geld- und Beratungsleistungen der Pflegeversicherung. Wir beraten Sie gern im Detail.

Pflegegrad 3

Welche Merkmale hat Pflegegrad 3?

Sie müssen mindestens 47,5 von möglichen 100 Punkten erreichen. Häufig benötigen Sie nun neben der Hilfe bei der täglichen Körperpflege auch mehrfach täglich Unterstützung bei Toilettengängen oder dem Wechsel der Vorlagen. Für die Fortbewegung in Ihrer Wohnung ist ebenfalls personelle Hilfe nötig geworden. Darüberhinaus vergessen Sie vielleicht regelmäßig ausreichend zu Trinken und/oder Ihre Medikamente einzunehmen. Es fällt Ihnen womöglich schwer, einen sinnvollen Alltag zu gestalten.

Welche Unterstützung benötigt man im Pflegegrad 3?

Insbesondere viel Hilfe im Bereich der Selbstversorgung, also beim Waschen, An- und Auskleiden, bei Toilettengängen und bei der Zubereitung sowie Aufnahme von Essen. Zusätzlich liegen deutlich erkennbare kognitive oder psychische Schwierigkeiten vor, die Sie insgesamt daran hindern, Ihren Alltag zu organisieren.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 3?

1.363 EUR Sachleistungsanspruch, den Sie bei Meyer & Kratzsch für Ihre Pflege einsetzen können. Stattdessen aber auch wahlweise 545 EUR Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem. Darüber hinaus weitere Sach-, Geld- und Beratungsleistungen der Pflegeversicherung. Wir beraten Sie gern im Detail.

Pflegegrad 4

Welche Merkmale hat Pflegegrad 4?

Sie müssen mindestens 70 von möglichen 100 Punkten erreichen. Daran merken Sie bereits, dass Sie den oberen Bereich der Skala erreicht haben und damit als sehr pflegebedürftig gelten. Häufig leben Menschen mit einem Pflegegrad 4 nicht mehr in der Häuslichkeit. Mit einer guten Organisation der Pflege, muss das aber nicht so sein. Meyer & Kratzsch versorgt auch bei hohen Pflegegraden im eigenen Zuhause.

Welche Unterstützung benötigt man im Pflegegrad 4?

Sie haben in allen Lebensbereichen einen erheblichen personellen Hilfebedarf. Einzelne Verrichtungen können Sie durch Handreichungen vielleicht noch eigenständig erledigen. Insgesamt sind Sie allerdings auf die Übernahme der Verrichtungen durch eine andere Person angewiesen.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 4?

1.693 EUR Sachleistungsanspruch, den Sie bei Meyer & Kratzsch für Ihre Pflege einsetzen können. Stattdessen aber auch wahlweise 728 EUR Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem. Darüber hinaus weitere Sach-, Geld- und Beratungsleistungen der Pflegeversicherung. Wir beraten Sie gern im Detail.

Pflegegrad 5

Welche Merkmale hat Pflegegrad 5?

Sie müssen mindestens 90 von möglichen 100 Punkten erreichen. Häufig leben Menschen mit einem Pflegegrad 5 nicht mehr in der Häuslichkeit. Mit einer guten Organisation der Pflege, muss das aber nicht so sein.  Meyer & Kratzsch versorgt auch bei hohen Pflegegraden im eigenen Zuhause.

Welche Unterstützung benötigt man im Pflegegrad 5?

Sie benötigen in allen Lebensbereichen eine vertrauensvolle Person oder eine professionelle Partnerin/ einen professionellen Partner, der mit Ihnen gemeinsam durch den Tag geht und der in der Lage dazu ist, Sie rundum zu versorgen.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 5?

2.095 EUR Sachleistungsanspruch, den Sie bei Meyer & Kratzsch für Ihre Pflege einsetzen können. Stattdessen aber auch wahlweise 901 EUR Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem. Darüber hinaus weitere Sach-, Geld- und Beratungsleistungen der Pflegeversicherung. Wir beraten Sie gern im Detail.

In drei Schritten zum Pflegegrad

Seit 2017 werden pflegebedürftige Menschen also in Pflegegrade eingeteilt. Der Weg dahin ist schnell beschrieben:

1. Sie stellen bei Ihrer Kasse einen Antrag – häufig geht dies auch bereits über das Onlineportal Ihrer Kasse. Ein fristwahrender Antrag kann zudem auch telefonisch erfolgen. Ihre Kasse sendet Ihnen dann i.d.R. entsprechende Antragsunterlagen zu.

2. Der Medizinische Dienst meldet sich bei Ihnen an und kommt zum Hausbesuch.

3. Nach erfolgtem Hausbesuch erhalten Sie von Ihrer Kasse einen hoffentlich positiven Bescheid über die Anerkennung eines Pflegegrads.

Sollten Sie mit der Entscheidung Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, den Weg eines Widerspruchs zu gehen.

Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, einen höheren Pflegegrad zu beantragen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand entsprechend verschlechtert hat.

Es gibt übrigens keinerlei Vorgaben dazu, welche Unterlagen Sie bei einer Begutachtung vorhalten müssen. Selbst wenn Sie nichts außer Ihren persönlichen Schilderungen „vorweisen“ können, wird Sie der Medizinische Dienst begutachten. Arztbriefe, die die Notwendigkeit eines Pflegegrads bescheinigen, verhelfen nicht automatisch auch dazu. Es ist wichtig, dass Ihre Erkrankungen sowie die damit verbundenen Einschränkungen auf gesicherte Diagnosen zurückzuführen sind. Auch Krankenhausberichte können dabei nützlich sein. Kurzum, alles muss möglichst plausibel und überprüfbar sein. Fällt es Ihnen bspw. schwer, die Arme zu heben und es gibt dazu aber keine Diagnose, die diese Einschränkung erklärt, wird der Gutachter dies nicht berücksichtigen können.

Unterstützung von Meyer & Kratzsch bei jedem Pflegegrad

Egal ob Sie bereits einen Pflegegrad haben oder nicht, wenn Sie häusliche Hilfe benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Auch, ob die Beantragung eines Pflegegrads für Sie sinnvoll ist, können wir relativ schnell mit Ihnen gemeinsam abwägen. In jedem Fall steht am Ende unseres Beratungsgesprächs eine Finanzierungslösung für Ihre Pflege.

Meyer & Kratzsch versorgt Sie zuhause mit allen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und im Rahmen Ihrer Pflegesachleistung, dem Entlastungsbetrag sowie der Verhinderungspflege. Zudem haben wir als einer der wenigen Pflegedienste in Berlin eine Zulassung für Ambulante Psychiatrische Pflege und verantworten die Versorgung in zahlreichen Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

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