Pflege zu Hause: Ein Leitfaden

Sie überlegen einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, wissen allerdings noch nicht, was auf Sie zu kommt? In diesem Beitrag finden Sie eine Checkliste für die Pflege zu Hause sowie Informationen zu den Kosten und Unterstützungsmöglichkeiten.

Die häusliche Pflege

Vielleicht haben Sie bereits mit dem Familien- und Freundeskreis über Ihr Vorhaben gesprochen. Meistens fällt die Reaktion nicht besonders positiv aus. Doch es kann einige Vorteile haben, wenn Sie selbst Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen in der eigenen Häuslichkeit pflegen. Beispielsweise kann die zu pflegende Person in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben. Die Kosten sind geringer, wenn die Pflege durch ein Familienmitglied oder einen anderen nahestehenden Menschen erfolgt, als wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird. Des Weiteren sind Sie als Angehörige/Angehöriger oder Freund/Freundin für die pflegebedürftige Person in diesem wichtigem Lebensabschnitt sehr präsent. Bevor die Pflege zu Hause startet, sollten vorab noch einige Punkte geklärt werden. Unsere Checkliste wird Ihnen dabei helfen.

Checkliste für die Pflege zu Hause

Bevor Sie die Entscheidung treffen, eine Angehörige oder einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, sollten Sie sich mit einigen Themen auseinandersetzen. Eine Angehörige oder einen Angehörigen zu pflegen, verändert den Alltag, nicht jeder Mensch kann das leisten. Ihnen sollte vorab nur bewusst sein, dass pflegebedürftige Personen mit psychischen Erkrankungen den Charakter verändern können. Wenn Sie berufstätig sind und gleichzeitig eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen, bleibt für Sie und Ihre Familie weniger Zeit zur Verfügung. Zudem sind Sie gleichzeitig Angehörige oder Angehöriger und Pflegeperson. Ihre Beziehung zu der pflegebedürftigen Person kann sich dadurch verändern. Keiner sollte ein schlechtes Gewissen haben, wenn die Pflege einer oder eines Angehörigen nicht realisierbar ist.

  • Sind Sie physisch als auch psychisch in der Lage eine Angehörige oder einen Angehörigen zu pflegen?
  • Möchten Sie Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen allein pflegen oder einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung organisieren?
  • Kommt eine Tagespflege zur Unterstützung in Frage?
  • Haben Sie bereits einen Pflegegrad für die pflegebedürftige Person beantragt?
  • Ist ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für Medikamente notwendig?
  • Haben Sie sich bei einem Pflegestützpunkt beraten lassen?
  • Ist die Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person barrierefrei? Hat der Vermieter/ die Vermieterin Einwände für einen barrierefreien Umbau? Welche Rechte haben Sie?
  • Können Sie mit einer Veränderung des Charakters bei der pflegebedürftigen Person umgehen?
  • Möchten Sie, während Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen Vollzeit oder Teilzeit arbeiten? Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz aufgeben?
  • Ist Ihre Rentenbeitragszahlung geregelt?
  • Haben Sie sich über Seniorenbetreuung zu Hause informiert?
  • Wurde eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aufgesetzt?
  • Wird ein Hausnotrufsystem benötigt?
  • Kommt für Sie und Ihrer Angehörigen/ Ihren Angehörigen eine palliativpflege zu Hause infrage?

Wenn Sie sich dazu entschließen Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigenzu Hause zu pflegen, kommen z.B. im Rahmen eines Beratungseinsatzes (§37 SGB XI) Fachkräfte von einem ambulanten Pflegedienst zu der pflegedürftigen Person. Bei den Pflegegraden 2 und 3 findet dieser Beratungseinsatz halbjährlich einmal und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal statt. Diese Beratungseinsätze sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dienen zur Sicherstellung der Pflege und zur Beratung der Pflegeperson.

Was kostet die Pflege zu Hause?

Es ist kein Geheimnis das Pflege viel Geld kostet. Allerdings gibt es auch Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat.

Wenn Ihre Angehöriger oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat, können Sie beantragen, dass das Pflegegeld ausgezahlt wird.

Ein Pflegegrad hat noch weitere Vorteile, zum Beispiel können Sie sich einmal in Monat eine Pflegebox im Wert von 40 EUR liefern lassen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegebox kann folgende Utensilien beinhalten: Mundschutz, Partikelfiltrierende Halbmasken (z.B. FFP2-Masken), Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Schutzservietten, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.

Benötigen Sie ein Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator o.ä.) können Sie sich dies vom Hausarzt oder der Hausärztin verordnen lassen und bei der Pflegekasse beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein Pflegegrad. Die Pflegekasse kann die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung stellen. Es ist möglich, dass Sie eine Zuzahlung für das Hilfsmittel zahlen müssen.

Wenn die Wohnung der pflegebedürftigen Person nicht barrierefrei ist, bezuschusst die Pflegekasse ihren Versicherten mit bis zu 4.000 EUR. Hierfür muss der Versicherte einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse einreichen. Ziel dieser Wohnraumanpassung ist es, einerseits eine selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person zu ermöglichen, andererseits aber auch, die Pflegeperson zu unterstützen und einer Überforderung vorzubeugen.

Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind: Treppenlifte, fest installierte Rampen, Türverbreiterungen und pflegegerechte Badezimmer.

Ihre Möglichkeiten der Pflege zu Hause

Pflegekurse für Angehörige

Von verschiedenen Trägern und Vereinen werden kostenlose Pflegekurse für Angehörige angeboten, welche von den Pflegekassen gefördert werden. In diesen Kursen haben Angehörige die Möglichkeit, die Grundkenntnisse in der Pflege zu erlernen. Des Weiteren werden auch verschiedene Krankheiten thematisiert und der Umgang mit ihnen, sowie die rechtliche Vorsorge.

Bei Bedarf können Sie auch mit Ihrer Pflegekasse in Kontakt treten und einen Pflegekurs für zu Hause anfragen.

Ein Vorteil dieser Pflegekurse ist, dass pflegende Angehörige in einen gemeinsamen Austausch kommen und über ihre Erfahrungen sprechen können.

 

Verhinderungspflege

Sie pflegen eine Angehörige oder einen Angehörigen und benötigen eine Pause, Urlaub oder Sie sind krank? Dafür gibt es die Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann eine Privatperson, ein ambulanter Pflegedienst oder ein Pflegeheim übernehmen. Hierfür wird bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt. Der pflegebedürftigen Person stehen hierfür pro Kalenderjahr 2.418 EUR zu.

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst für eine Verhinderungspflege suchen, wenden Sie sich gerne an uns.

 

Tagespflege

Die Tagespflege ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Personen tagsüber betreut werden. So können pflegende Angehörige beispielsweise ihren Beruf ausüben.

Je nach Einrichtung belaufen sich die Kosten pro Tag auf 50 – 95 EUR. Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen Anteil der Kosten.

Unser Partnerunternehmen, die Schönholzer Heide gGmbH, betreibt eine solche Einrichtung - die Tagespflege Heidegarten in Pankow.

 

Ambulanter Pflegedienst

Wenn Sie die Pflege Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen nicht mehr allein leisten können, ist meist der ambulante Pflegedienst der richtige Ansprechpartner.

So selbstständig wie möglich, so viel Unterstützung wie möglich – das ist unsere Vorstellung eines ambulanten Pflegedienstes. Wir bieten Ihnen kleine Unterstützungen im Alltag an bis hin zu einer umfassenden Versorgung.

Unser Leistungsspektrum unseres ambulanten Pflegedienstes umfasst die Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sowie die Ambulante Psychiatrische Pflege.

Die Grundpflege beinhaltet unter anderem je nach Bedarf das Waschen, Zähneputzen und Unterstützung bei den Toilettengängen.

Hat der Arzt medizinische Leistungen verordnet, können wir Sie im Rahmen der Behandlungspflege versorgen. Hierzu zählt die Wundversorgung, Medikamentengabe, Spritzen und Infusionen verabreichen.

Wenn Sie Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung o.ä. benötigen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unseres Leistungsfeldes Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Zusätzlich bieten wir Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI an, sowie Ambulante Psychiatrische Pflege. Die Ambulante Psychiatrische Pflege wird von qualifizierten Fachkräften für Psychiatrie durchgeführt. Hierbei ist das Ziel, dass unsere Klientinnen und Klienten ein eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Umfeld führen können. Für diese Leistung wird eine Verordnung von einem Arzt benötigt.

Die Kosten der Grundpflege werden teilweise von dem Budget für den jeweiligen Pflegegrad getragen. Da das Budget nicht vollständig ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, bleibt ein Eigenanteil übrig. Wenn der Eigenanteil nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln gezahlt werden kann, ist es möglich, beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ und damit eine Kostenübernahme zu beantragen. Hierbei kann das Sozialamt die Kosten teilweise oder vollständig übernehmen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

 

Ambulant betreute Demenz-Wohngemeinschaften – eine gute Alternative zum Heim

Demenz-Wohngemeinschaften stellen eine Alternative für die Unterbringung in einem Pflegeheim dar. In Deutschland gab im Jahr 2020 2.348 Pflege-Wohngemeinschaften, davon waren 35 % der Pflege-Wohngemeinschaften auf Demenz spezialisiert.

Diese Wohnform gilt als ambulante Pflegeversorgung. Der ambulante Pflegedienst versorgt die Demenz-Wohngemeinschaft 24 Stunden am Tag mit Pflege und verrichtet hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Eine ebenso wichtige Aufgabe des Pflegedienstes ist die Sicherung von medizinischen und therapeutischen Behandlungen. Demenz-Wohngemeinschaften bzw. generell Pflege-Wohngemeinschaften sollen konzeptionell einen familienähnlichen Wohn- und Lebensraum darstellen. Jeder der Bewohnerinnen und Bewohner hat ein eigenes Schlafzimmer zur Verfügung, als Gemeinschaftsräume gelten die Badezimmer, die Küche und das Wohnzimmer. In einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz leben ca. 5-12 an Demenz erkrankte Personen in einer Wohnung. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben jeweils einen eigenen Mietvertrag und ebenso einen Pflegevertrag. Somit gilt diese Wohnsituation als eigene Häuslichkeit.

Grund für die unterschiedlichen Verträge ist, dass der Vermieter und der versorgende ambulante Pflegedienst nicht die gleiche juristische Person sein dürfen und zudem unabhängig voneinander sein müssen. Dies bedeutet, dass der Pflegedienst von den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. dessen gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter jederzeit gewechselt werden kann. Infolgedessen sollten die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner nachhaltig geschützt und unterstützt werden. Ziel der Demenz-Wohngemeinschaften ist es, den Bewohnerinnen und Bewohnern ein möglichst selbstbestimmendes Leben zu bieten. So gilt es, diese Menschen aktiv mit in die Gestaltung des Alltags sowie in den jeweiligen umgebenden Sozialraum zu integrieren, beispielsweise durch einen gemeinsamen Einkauf im Supermarkt.

Bei den ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften wird zwischen selbstbestimmten und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften unterschieden.

Für die Wohngemeinschaften sind zahlreiche verbindliche Qualitätskriterien erforderlich. Diese beziehen sich auf die Betreibung von einem Beschwerdemanagement, Qualitätsmanagement als auch auf bauliche und personelle Mindestanforderungen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind.

Das Wohnteilhabegesetz soll unter anderem sicherstellen, dass die Selbstbestimmung gestärkt, sowie der Verbraucher- und Datenschutz und die Teilhabe am Leben der Gesellschaft gefördert werden. In Berlin werden die Pflege-Wohngemeinschaften von der Heimaufsicht kontrolliert und in selbstbestimmte und anbieterverantworte Wohngemeinschaften eingestuft.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Orientierung, Planung und Organisation Ihrer neuen Lebenssituation.

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