Der § 45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) regelt den Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige. Doch was verbirgt sich hinter diesem Gesetz und welche Bedeutung hat es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen?
Der §45b SGB XI stellt sicher, dass Pflegebedürftige einen Entlastungsbetrag erhalten, um ihre pflegebedingten Belastungen zu mindern und den Alltag zu erleichtern. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen zu, unabhängig von ihrem Pflegegrad oder der Pflegesituation.
Der Entlastungsbetrag kann flexibel eingesetzt werden, um den Alltag zu erleichtern. Dazu gehören:
• Haushaltshilfen: Kosten für Unterstützung im Haushalt wie Reinigung, Kochen oder Einkäufe können abgedeckt werden.
• Betreuungs- und Entlastungsangebote: Professionelle Betreuungs- und Entlastungsangebote wie Tagespflegeeinrichtungen oder Unterstützung im Alltag können finanziert werden.
• Alltagsbegleiter: Die Kosten für Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer, die Gesellschaft leisten oder bei Arztbesuchen unterstützen, können übernommen werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 Euro und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse gezahlt. Er steht jedem Pflegebedürftigen unabhängig von seinem Pflegegrad zu.
Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI spielt eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Er bietet finanzielle Mittel, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Informiere dich über diese Regelung und nutze sie bei Bedarf, um eine bessere Pflege zu ermöglichen.