Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
Als zugelassener Pflegedienst bieten wir zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige entsprechend § 45b SGB XI an.
Was beinhaltet dieses Gesetz?Zur Verbesserung der Versorgungssituation insbesondere von Menschen mit dementiellen Erkrankungen, wurden mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung im SGB XI verankert (§45 a-c SGB XI).
Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen für Pflegebedürftige unter anderem aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote verfügbar machen und pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit der Entlastung bieten.
Was beinhaltet dieses Gesetz?Zur Verbesserung der Versorgungssituation insbesondere von Menschen mit dementiellen Erkrankungen, wurden mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung im SGB XI verankert (§45 a-c SGB XI).
Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen für Pflegebedürftige unter anderem aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote verfügbar machen und pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit der Entlastung bieten.

